Ein Hinweis vorab: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beiderlei Geschlecht.

1. Bewerbung

Durch das Einrichten eines Benutzerkontos auf der Quarry Life Award-Website (http://www.quarrylifeaward.de) stimmen Sie den Teilnahmebedingungen zu und erklären sich dazu bereit, gemäß den nachstehend aufgeführten Teilnahmebedingungen am Wettbewerb teilzunehmen. 

2. Definitionen

Kategorien“ sind Themengruppen, in denen Projekte stattfinden sollen. Die Projektkategorien im Hinblick auf die Forschungsschwerpunkte sind: Biodiversitätsmanagement, Erforschung der Lebensräume und Arten, über die Grenzen der Abbaustätte hinaus. Die Projektkategorien im Hinblick auf die Gemeinschaft: Biodiversität & Bildung, Förderung der Zusammenarbeit zwischen Abbaustätten und lokalen Gemeinden, Schulklassenprojekt.

„Wettbewerb“ steht sowohl für den nationalen als auch für den internationalen Wettbewerb der Quarry Life Awards.

„Wettbewerbsteilnehmer“ steht für eine Person oder eine Personengruppe, die mit einem Vorschlag am Wettbewerb teilnimmt.

„Finanzielle Unterstützung” bezeichnet Gelder, die von HeidelbergCement zur Verfügung gestellt werden, um Teile der Kosten zu decken, die in der Forschungsphase des Wettbewerbs entstehen. Der Koordinator des jeweiligen nationalen Wettbewerbs ist dafür zuständig, dem Teilnehmer den entsprechenden Betrag zukommen zu lassen. Die Höhe des Betrags wird von HeidelbergCement festgelegt.

„Internationaler Wettbewerb” bezeichnet den Wettbewerb, wie in Abschnitt 8 beschrieben.

„Internationale Gewinner” bezeichnet die ausgewählten siegreichen Wettbewerbsteilnehmer (5 Gewinner der Kategorien und 1 Gewinner des Hauptpreises, wie in Abschnitt 12.2 beschrieben) des internationalen Wettbewerbs.

„HeidelbergCement” bezeichnet sowohl die HeidelbergCement AG (Berliner Straße 6, 69120 Heidelberg, Deutschland) als auch Cimenteries CBR Cementbedrijven N.V. 185 Chaussee de la Hulpe, Brüssel 1180, Belgien.

„Jury” steht entweder für die internationale Jury oder für eine der nationalen Jurys gemäß der Beschreibung in Abschnitt 7 dieser Teilnahmebedingungen.

„Nationaler Wettbewerb” bezeichnet den Wettbewerb für jedes Land oder jede Ländergruppe (gegebenenfalls), wie in Abschnitt 6 spezifisch angegeben.

„Nationale Gewinner” bezeichnet die ausgewählten siegreichen Wettbewerbsteilnehmer, die den 1., 2. oder 3. Platz im nationalen Wettbewerb einnehmen.

„Teilnehmende Projekte“ sind die Top sechs Einreichungsprojekte, die von den nationalen Jurys ausgewählt wurden, um in die Forschungsphase einzutreten.

„Preis(e)” sind die Geldpreise, die die nationalen und internationalen Preisträger erhalten.

„Projektvorschläge” sind die anfänglichen Projektvorschläge, die von den Wettbewerbsteilnehmern für den Wettbewerb eingereicht werden (wie in „Wie kann ich am Wettbewerb teilnehmen“ beschrieben).

„Projektabschlussberichte” sind die abschließenden Projektabschlussberichte, die von den Wettbewerbsteilnehmern eingereicht werden, deren Projektvorschläge unter den Top 6 Einreichungen für ihr Land ausgewählt wurden (wie in „Wie kann ich am Wettbewerb teilnehmen“ beschrieben).

„Forschungsphase“ ist die Zeit, in der die Wettbewerbsteilnehmer, deren teilnehmendes Projekt ausgewählt wurde, mit der Umsetzung ihrer Projektvorschlagsidee beginnen. Die Forschungsphase läuft von Januar 2018 bis zum 20. September 2018.

 „Leistungsgruppe“ bezeichnet die Gruppe der Kategorien von Projektthemen. Für den Wettbewerb 2018 wurden zwei Leistungsgruppen mit Kategorien festgelegt: Leistungsgruppe Forschung und Leistungsgruppe Gemeinschaft.

“Teilnahmebedingungen” bezeichnet die hierin aufgeführten Bedingungen zur Teilnahme am Quarry Life Award.

“Top-6-Einreichungen” hat die in Abschnitt 7.7 definierte Bedeutung.

„Abbaustätte” oder „Abbaustätten” bezeichnet ein Gelände, das sich im Besitz von HeidelbergCement oder einer seiner Tochtergesellschaften befindet und am Wettbewerb teilnimmt.nimmt. 

3. Teilnahmeberechtigung

3.1 Wettbewerbsteilnehmer können Einzelpersonen oder Teams sein.

(a) Teams dürfen nur an einem nationalen Wettbewerb teilnehmen, müssen eine Hauptkontaktperson bestimmen, und alle Teammitglieder müssen gemäß diesen Teilnahmebedingungen teilnahmeberechtigt sein.
(b) Eine Einzelperson darf nur einmal und nur an einem nationalen Wettbewerb teilnehmen, entweder als Einzelperson oder als Mitglied eines Teams.
(c) Einzelpersonen dürfen nicht an zwei Wettbewerben teilnehmen.

3.2 Die Zusammenarbeit mit Drittstiftungen und Nichtregierungsorganisationen ist zulässig, muss aber zum Zeitpunkt der Bewerbung angegeben werden.

3.3 Mitarbeiter von HeidelbergCement und seinen Tochtergesellschaften sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

4. Projektvorschläge und Projektberichte

4.1 Projektvorschläge müssen (i) innerhalb des Zeitrahmens von Januar 2018 bis zum 20. September 2018 umsetzbar sein, (ii) bis zum 20. November 2017 zur Begutachtung eingereicht werden und (iii) den Richtlinien in „Wie kann ich am Wettbewerb teilnehmen“ entsprechen.

4.2 Wenn Einzelpersonen oder Teams bereits an einem Biodiversitätsprojekt arbeiten, das vor dem Start des Wettbewerbs genehmigt oder begonnen wurde, dürfen sie nicht mit dem bereits bestehenden Projekt am Wettbewerb teilnehmen. Wenn dasselbe Projekt jedoch im Jahr 2016 erweitert oder weiterentwickelt wird und einen neuen Biodiversitätsaspekt beinhaltet, kann dieser neue Aspekt zum Wettbewerb zugelassen werden. Die Entscheidung liegt im alleinigen Ermessen von HeidelbergCement.

4.3 Die nationale Jury prüft  alle eingereichten Projektvorschläge und Projektabschlussberichte; jedoch kann jede Bewerbung, die nicht den Teilnahmebedingungen entspricht, nach eigenem Ermessen von HeidelbergCement ausgeschlossen werden.

5. Wie kann ich am Wettbewerb teilnehmen

5.1 „Wie kann ich am Wettbewerb teilnehmen” bezieht sich auf die Richtlinien des Quarry Life Award, die hier verfügbar sind.

5.2 HeidelbergCement wird sich bemühen, während des Wettbewerbs keine Änderungen an den Richtlinien für „Wie kann ich am Wettbewerb teilnehmen“ vorzunehmen. Es kann jedoch erforderlich sein, bestehende Regeln zu ändern, anzupassen oder zu streichen sowie neue Regeln hinzuzufügen. Daher behält sich HeidelbergCement das Recht vor, die Richtlinien für „Wie kann ich am Wettbewerb teilnehmen“ bei Bedarf gelegentlich zu ändern. Es ist unbedingt erforderlich, dass die Wettbewerbsteilnehmer die Richtlinien für „Wie kann ich am Wettbewerb teilnehmen“ vor der Einreichung von Dokumenten einsehen, um die Übereinstimmung mit den Vorgaben sicherzustellen.

6. Nationale Wettbewerbe

.1 Jeder Wettbewerbsteilnehmer darf nur an einem (1) nationalen Wettbewerb teilnehmen.

6.2  Jede teilnehmende Abbaustätte wird einem bestimmten nationalen Wettbewerb zugeordnet und jeder Projektvorschlag muss sich auf eine Abbaustätte in nur einem (1) nationalen Wettbewerb beziehen.

6.3 Der nationale Wettbewerb, für den der/die Wettbewerbsteilnehmer seinen/ihren Projektvorschlag einreicht/einreichen, wird durch die Abbaustätte bestimmt, auf der der Projektvorschlag basiert. Jedoch können sie Projektvorschläge nur für Abbaustätten in ihrem Wohnsitzland einreichen. Die Nationalität eines Wettbewerbsteilnehmers spielt für die Zuordnung zu einem nationalen Wettbewerb keine Rolle.

6.4 Die nationalen Preisträger werden von der nationalen Jury des jeweiligen Landes bestimmt.

6.5 Die nationalen Wettbewerbe können mehrere Länder zu einem (1) Wettbewerb zusammenfassen. Zum Zweck der Preisvergabe behält sich HeidelbergCement das Recht vor, mehrere Abbaustätten in unterschiedlichen Ländern zu einem (1) nationalen Wettbewerb zusammenzufassen. Preise werden nur innerhalb des nationalen Wettbewerbs, nicht für jedes Land innerhalb des nationalen Wettbewerbs vergeben.

7. Jurys

7.1 Jede nationale Jury hat die Aufgabe, die Preisträger des jeweiligen nationalen Wettbewerbs zu bestimmen.

7.2 Bei ihren Überlegungen wird sich die Jury auf die Schwerpunkte, die Kategorien und die „Bewertung“ beziehen, wie dies in den Richtlinien „Wie kann ich am Wettbewerb teilnehmen“ beschrieben ist.

7.3 Die nationalen und internationalen Jurys werden nach alleinigem Ermessen von HeidelbergCement ernannt, beaufsichtigt und gegebenenfalls geändert.

7.4 Für jeden nationalen Wettbewerb gibt es eine nationale Jury. Die nationale Jury setzt sich zusammen aus Biodiversitäts-Experten mit spezifischen Kenntnissen über regionale Habitate und artenspezifische Themen, Managern von HeidelbergCement für die Vertretung der Unternehmensperspektive sowie anderen Personen, die HeidelbergCement ernennt. Die Mitglieder der nationalen Jury sprechen sowohl die Landessprache als auch Englisch.

7.5 Für den internationalen Wettbewerb gibt es eine internationale Jury, die die internationalen Preisträger bestimmt.

7.6 Jeder Jury steht es frei, die Methoden und Praktiken für die Beratschlagung selbst zu wählen. Gemäß den genannten Kriterien für die Projektauswahl in „Wie kann ich am Wettbewerb teilnehmen“ hat eine Jury die Befugnis, Entscheidungen so zu treffen, wie sie es für angebracht hält.

7.7 Im Dezember 2017 wird jede Jury die Top 6 Projektvorschläge auswählen, die für die Forschungsarbeit zugelassen werden („Top 6 Einreichungen”). Die Bewerber der Top 6 Anträge können eine finanzielle Unterstützung zur Deckung der Projektkosten erhalten. Alle Bewerber der Top 6 Anträge werden im selben Monat benachrichtigt.

7.8 In Herbst 2018 wird jede Jury die Preise für den 1. und 2. Platz an die Einzelpersonen oder Teams vergeben, die ihrer Meinung nach die beste und zweitbeste Projektarbeit des nationalen Wettbewerbs eingereicht haben. In dieser Phase werden nur die unter 7.7 für die Forschungsphase zugelassenen Bewerbungen berücksichtigt.

7.9 Alle Projekte werden für eine öffentliche Abstimmung freigegeben. Jedoch entscheidet die Abstimmung weder über den Gewinner des Wettbewerbs noch hat sie einen Einfluss auf die Entscheidung der Jury.   

8. Internationaler Wettbewerb

8.1 Um am internationalen Wettbewerb teilnehmen zu können, müssen die Bewerber der Top 6 Anträge aus den nationalen Wettbewerben ihren Projektvorschlag auch in englischer Sprache einreichen (falls nicht bereits auf Englisch verfasst). Es ist nicht möglich nur an dem internationalen Wettbewerb teilzunehmen. Jeder Beitrag wird einem nationalen Wettbewerb gemäß den Abschnitten 6.2 und 6.3 zugewiesen.

8.2 Die internationale Jury begutachtet alle für die Forschungsphase zugelassenen Top 6 Anträge gemäß Abschnitt 7.7 aus jedem nationalen Wettbewerb. Bis Ende Dezember 2018 wählt die internationale Jury die internationalen Preisträger aus.

9. Kommunikation

Nur die Bewerber der Top 6 Anträge aus jedem Land werden ausdrücklich kontaktiert. Nur die internationalen und nationalen Preisträger werden direkt benachrichtigt. HeidelbergCement wird sich bemühen, alle Teilnehmer darüber zu informieren, ob ihr Vorschlag erfolgreich war oder nicht.

10. Veröffentlichung der Top 6 Projekte und der Gewinner des nationalen- und internationalen Wettbewerbs und der öffentlichen Abstimmung; Schutz personenbezogener Daten Dritter

10.1 Wettbewerbsteilnehmern sollte bewusst sein, dass alle Daten, die auf dem Benutzerkonto während des Wettbewerbs und im Projektabschlussbericht der Top-6-Einreichungen hochgeladen werden, auf der Website des Quarry Life Award veröffentlicht werden. Diese Daten und Projektabschlussberichte müssen keine persönlichen Daten der Wettbewerbsteilnehmer oder Dritten enthalten. Wenn jedoch persönliche Daten enthalten sind, hat HeidelbergCement ein legitimes Interesse an der Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten, da HeidelbergCement mit dem Quarry Life Award seine Nachhaltigkeitsbemühungen gegenüber der Öffentlichkeit zeigt und daher aktuelle und vergangene Wettbewerbe auf der Website des Quarry Life Award Website präsentieren möchte. Aus dem gleichen Grund hat HeidelbergCement ein berechtigtes Interesse, Namen und Bilder nationaler und internationaler Gewinner sowie Gewinner öffentlicher Abstimmung zu veröffentlichen, einschließlich der Übermittlung dieser persönlichen Daten an die nationale und internationale Presse.

10.2 Wenn die hochgeladenen Daten und Dokumente und /oder der Projektvorschlag und/oder der Projektabschlussbericht personenbezogene Daten anderer Personen enthalten, erklären und garantieren die Teilnehmer ausdrücklich, dass sie alle ihre Zustimmung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch HeidelbergCement gegeben haben. Dazu gehört die Speicherung der Daten auf den Servern von HeidelbergCement, die den internationalen und nationalen Koordinatoren sowie nationalen und internationalen Jurymitgliedern, aber auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird, sowie der Speicherung und Bereitstellung im Archiv der Website Quarry Life Award.  Die Teilnehmer erkennen an, dass HeidelbergCement verpflichtet sein könnte, Daten oder Informationen zu löschen, wenn es von einzelnen Personen gegenüber HeidelbergCement gewünscht wird. Personenbezogene Daten umfassen Bilder, auf denen die Personen erkannt werden können.

10.3 Unsere Datenschutzrichtlinien https://www.quarrylifeaward.de/datenschutz bilden einen Teil dieser Teilnahmebedingungen.

11. Geistiges Eigentum & Veröffentlichungsrechte

11.1 Mit der Einreichung eines Vorschlags für die Teilnahme am Wettbewerb erklären die Wettbewerbsteilnehmer ausdrücklich, dass alle Teile ihres Projektvorschlags, Projekts und Projektabschlussberichts:

(i) eigene Schöpfungen sind und

(ii) dass sie keine Rechte des geistigen Eigentums, einschließlich Copyrights, Marken, Know-how, Handelsgeheimnisse oder Patente, keine Geheimhaltungs- oder Veröffentlichungsrechte einer Person und kein anderes Recht Dritter verletzen. Jegliche Verletzung von geistigem Eigentum sowie der Missbrauch oder das Plagiat von Arbeiten anderer in jeglicher Form und Beschaffenheit führt zum sofortigen Ausschluss und zum Erlöschen der Berechtigung, Auszeichnungen, Anerkennung und Preise zu erhalten.

(iii) Alle geistigen und gewerblichen Schutzrechte der Beiträge bleiben im Besitz der Wettbewerbsteilnehmer, aber die eingereichten materiellen und elektronischen Dokumente gehen in das Eigentum von HeidelbergCement über und werden nach dem Wettbewerb nicht zurückgesandt. Dies beinhaltet auch alle Projektvorschläge, Projektabschlussberichte und andere eingereichte Dokumente, die aus irgendeinem Grund gemäß diesen Teilnahmebedingungen vom Wettbewerb ausgeschlossen wurden.

(iv) Mit der Einreichung geben die Wettbewerbsteilnehmer HeidelbergCement und seinen Tochtergesellschaften das unbegrenzte Recht und die Erlaubnis, ihren Projektvorschlag, ihre Projektabschlussberichte und andere eingereichte Dokumente (und alle in einem solchen Dokument enthaltenen Informationen) zu einem beliebigen Zweck zu veröffentlichen, zu verwenden, zu verwerten, zu kopieren, zu verändern, zu verteilen und auf der Website von HeidelbergCement und seinen Tochtergesellschaften oder anderweitig zu veröffentlichen, ohne den Wettbewerbsteilnehmer zu erwähnen oder über einen möglicherweise von der Jury vergebenen nationalen oder internationalen Preis hinaus zu vergüten.

(v) Alle Wettbewerbsteilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass HeidelbergCement und seine Tochtergesellschaften die in den Vorschlägen und abschließenden Forschungsprojekten enthaltenen Forschungsergebnisse ohne namentliche Erwähnung oder Vergütung für eigene Zwecke verwenden.

11.2 Die Wettbewerbsteilnehmer erklären, dass das Material, das sie auf die Website hochladen, keine Viren sowie keine Schad- oder Spionagesoftware oder ähnliche elektronische Programme enthält, die ein fremdes System schädigen oder Datenschutzgesetze verletzen könnten.

11.3 Die Wettbewerbsteilnehmer erklären sich damit einverstanden, HeidelbergCement für jeglichen Schäden, die schuldhaft durch Verletzungen von 11.1 oder durch das Hochladen eines unter 11.2 genannten Punktes entstehen, schad- und klaglos zu halten.

12. Ausschluss 

12.1 Ohne die Allgemeingültigkeit der anderen Klauseln dieser Teilnahmebedingungen einzuschränken, stellen die Abschnitte 3, 6.3, 11.1 und 11.2 Gründe dar, aus denen ein Wettbewerbsteilnehmer vom Wettbewerb ausgeschlossen werden kann.

12.2 Die Wettbewerbsteilnehmer erhalten vor Beginn der Arbeiten in einer Abbaustätte vom Standortmanagement eine spezifische Einweisung in die Gesundheits- und Arbeitsschutzvorschriften. Alle Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich zur Befolgung der standortspezifischen Gesundheits- und Arbeitsschutzvorschriften, die ihnen in der Sitzung vermittelt wurden. Jeder Wettbewerbsteilnehmer, der gegen die Gesundheits- und Arbeitsschutzvorschriften verstößt, wird umgehend vom Wettbewerb ausgeschlossen.

12.3 Alle Wettbewerbsteilnehmer, die die finanzielle Unterstützung zur Deckung der Projektkosten für Zwecke verwenden, die nicht direkt mit dem Wettbewerb in Verbindung stehen, können nach Ermessen von HeidelbergCement vom Wettbewerb ausgeschlossen und dazu verpflichtet werden, die Gelder ganz oder teilweise zurückzuzahlen.

12.4 Vom Wettbewerb ausgeschlossene Wettbewerbsteilnehmer können keinen Preis erhalten.

12.5 Wettbewerbsteilnehmer, denen innerhalb eines (1) Jahres nach Bekanntgabe der Preisträger nachgewiesen wird, dass zum Zeitpunkt des Wettbewerbs Gründe für einen Ausschluss vorlagen, können nach alleinigem Ermessen von HeidelbergCement nachträglich ausgeschlossen werden. Dies kann die Aberkennung verliehener Preise oder anderer Auszeichnungen sowie die Verpflichtung beinhalten, sämtliche Preise zurückzugeben und finanzielle Unterstützungen zurückzuzahlen. Dieses Recht von HeidelbergCement ist ebenfalls nach alleinigem Ermessen des Unternehmens ausübbar.

13. Preise

13.1 Nationale Preisträger erhalten die folgenden Preisgelder in bar: 

In der Leistungsgruppe "Forschung": 

  • 1. Platz: 5.000€ 
  • 2. Platz: 2.500€ 

In der Leistungsgruppe "Gesellschaft": 

  • 1. Platz: 5.000€
  • 2. Platz: 2.500€ 

13.2 Internationalen Preisträger erhalten zusätzlich zu den möglicherweise bereits gewonnenen nationalen Preisen folgende Geldpreise. Preise in Höhe von € 10.000 werden in den folgenden Kategorien vergeben:

  • Biodiversitätsmanagement 
  • Erforschung der Lebensräume und Arten 
  • Über die Grenzen der Abbaustätten hinaus
  •  Biodiversität & Bildung 
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen Abbaustätten und lokalen Gemeinden 
  • Schulklassenprojekte (nur für Schüler an Grundschulen und weiterführenden Schulen) 

Der Hauptpreis: € 30.000 werden für das insgesamt beste Projekt vergeben.

13.3 Für die Preisvergabe des „Studentenprojekts“ müssen alle Einzelpersonen den Status eines Studenten oder niedriger haben. Master, Doktoranden oder Professoren dürfen am Projektvorschlag nicht beteiligt sein. Studenten dürfen von ihren Lehrern und Ausbildern beraten werden und von ihnen Feedback erhalten, die gesamte Arbeit muss jedoch von den Studenten alleine durchgeführt werden. Wenn HeidelbergCement nach alleinigem Ermessen der Meinung ist, dass der eingereichte Projektvorschlag, das Projekt oder der Abschlussbericht nicht das Werk der Studenten ist, sind die Bewerber nicht berechtigt, mit diesem Beitrag einen Preis zu erhalten.

13.4 Der Koordinator für die nationalen Preise setzt sich mit den Preisträgern in Verbindung, um festzulegen, wie die Gelder verteilt werden sollen. Wenn der nationale Wettbewerb in einem Land stattfindet, in dem der Euro nicht die offizielle Währung ist, werden die Beträge in die nationale Währung umgerechnet.

13.5 Die Preisgelder werden innerhalb von 2 Monaten nach Benachrichtigung an die Wettbewerbsteilnehmer überwiesen.

14. Sonstiges

14.1 HeidelbergCement behält sich das Recht vor, sämtliche Rechte und Pflichten in diesen Teilnahmebedingungen auf jede beliebige 100%ige Tochtergesellschaft zu übertragen. HeidelbergCement darf einige oder sämtliche unter diesen Teilnahmebedingungen zugestandenen Ermessensbefugnissen auf eine natürliche Person oder Personen als Vertreter übertragen.

14.2 Ungeachtet des Wohnsitzes eines Wettbewerbsteilnehmers unterliegen diese Teilnahmebedingungen deutschem Recht (unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG)) und nicht dem Recht des Landes, in dem die nationalen Wettbewerbe stattfinden (für den deutschen Wettbewerb gilt deutsches Recht). Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen nach dem Recht des Landes, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.