1. Einreichung / Einsendung einer Bewerbung

Durch die Eröffnung eines Benutzerkontos auf der Website des Quarry Life Award (https://www.quarrylifeaward.com) akzeptieren Sie die Allgemeinen Teilnahmebedingungen und stimmen zu, gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wie unten beschrieben am Wettbewerb teilzunehmen.

 

2. Definitionen

"Kategorien" sind die Themenbereiche, für die Projekte eingereicht werden sollen.
Die Kategorien der Projekte aus dem Bereich Forschung sind Biodiversitätsmanagement und Habitat- und Artenforschung, über die Steinbruchgrenzen hinaus. Für Bereich Gemeinschaft lauten die Projektkategorien Biodiversität & Bildung, Vernetzung von Steinbrüchen und lokalen Gemeinschaften sowie naturbasierte Lösungen.

"Wettbewerb" bezeichnet sowohl den nationalen als auch den internationalen Wettbewerb der Quarry Life Awards.

"Teilnehmer" sind einzelne Person oder Personengruppen, die an einem einzigen Projekt-Vorschlag beteiligt sind, um am Wettbewerb teilzunehmen.

"Finanzielle Unterstützung" bezeichnet finanzielle Unterstützung, die von HeidelbergCement zur Verfügung gestellt wird um Teile der Kosten zu decken, die in der Forschungsphase des Wettbewerbs entstehen. Der Koordinator des jeweiligen nationalen Wettbewerbs ist dafür zuständig, dem Teilnehmer den entsprechenden Betrag zukommen zu lassen. Die Höhe des Betrags wird von HeidelbergCement nach freiem Ermessen festgelegt.

"Internationaler Wettbewerb" bezeichnet den Wettbewerb gemäß Abschnitt 8.

"Internationale Gewinner" bezeichnet die ausgewählten Gewinner (6 Gewinner der Kategorie und 1 Hauptpreisträger, wie in Abschnitt 13.2) des internationalen Wettbewerbs beschrieben.

HeidelbergCement” bezeichnet die HeidelbergCement AG (Berliner Straße 6, 69120 Heidelberg, Deutschland).

"Teilnahmebedingungen" sind die für die Quarry Life Awards festgelegten Rahmenbedingungen, die Sie hier einsehen können. 

"Jury" steht entweder für die internationale Jury oder für eine der nationalen Jurys gemäß der Beschreibung in Abschnitt 7 dieser Teilnahmebedingungen.

"Nationaler Wettbewerb" bezeichnet den Wettbewerb für jedes Land oder jede Ländergruppe (falls zutreffend), wie in Abschnitt 6 angegeben.

"Nationale Gewinner" ssind jeweils die ausgewählten Gewinner, die in der Kategorie Forschung und der Kategorie Gemeinschaft des Nationalen Wettbewerbs den 1. Platz erreicht haben.

"Teilnehmende Projekte" sind die sechs besten Einreichungsprojekte, die von den nationalen Jurys für den Eintritt in die Forschungsphase ausgewählt wurden.

"Preis(e)" bezeichnet die Geldprämie, die den nationalen und internationalen Gewinnern verliehen wird.

"Projektvorschläge" bezeichnet die anfänglichen Projektvorschläge, die von den Teilnehmern für den Wettbewerb eingereicht wurden (wie im Abschnitt Teilnahmebedingungen beschrieben).

"Projektberichte" bezeichnet die endgültigen Projektberichte, die von den Teilnehmern eingereicht wurden, deren Projektvorschläge als Top-6-Anträge für ihr Land ausgewählt wurden (wie im Abschnitt Teilnahmebedingungen beschrieben).

"Forschungsphase" ist der Zeitraum, in dem die Teilnehmer, die als Top-6-Anträge für ihr Land ausgewählt wurden, mit der Umsetzung ihrer Projekt-Idee beginnen. Die Forschungsphase findet zwischen Januar und September 2022 statt.

"Kategorie" bezeichnet die beiden Kategorien für Projektthemen. In der Ausgabe 2021 wurden zwei Kategorien definiert: der Bereich Forschung und der Bereich Gesellschaft (wie im Abschnitt Teilnahmebedingungen beschrieben).

"Allgemeine Teilnahmebedingungen" sind die in diesem Dokument festgelegten Teilnahmebedingungen.

"Top-6-Einreichungen " hat die Bedeutung, wie in Abschnitt 7.7 definiert.

Abbaustätte” oder „Abbaustätten” bezeichnet ein Gelände, das sich im Besitz von HeidelbergCement oder einer seiner Tochtergesellschaften befindet und am Wettbewerb teilnimmt.

 

3. Veranstalter des Wettbewerbs

Veranstalter des Wettbewerbs ist HeidelbergCement. Im Nationalen Wettbewerb kann HeidelbergCement jedoch seine nationalen Tochtergesellschaften mit der Organisation des Wettbewerbs und der Auswahl der Jurymitglieder beauftragen. Diese Tochtergesellschaften sind an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die im Dokument "Teilnahme- und Wettbewerbsbedingungen" dargelegten Grundsätze für die Teilnahme und den Wettbewerb gebunden. Die Teilnehmer können jederzeit Beschwerden bezüglich des Wettbewerbs an HeidelbergCement richten;

HeidelbergCement AG
Berliner Strasse 6
69120 Heidelberg
Deutschland

Telefon: +49 6221 481-0
Fax: +49 6221 481-13217
quarrylifeaward@heidelbergcement.com 

 

4. Teilnahmeberechtigung

4.1 Die Teilnehmer können entweder Einzelpersonen oder Teams sein.

(a) Teams dürfen nur an einem nationalen Wettbewerb teilnehmen, müssen eine Hauptkontaktperson bestimmen, und alle Teammitglieder müssen gemäß diesen Teilnahmebedingungen, teilnahmeberechtigt sein.

(b) Eine Einzelperson darf nur einmal und nur an einem nationalen Wettbewerb teilnehmen, entweder als Einzelperson oder als Mitglied eines Teams.

(c) Einzelpersonen und Teammitglieder müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

(d) Einzelpersonen und Teams dürfen nicht an zwei Wettbewerben teilnehmen.

4.2 Die Zusammenarbeit mit Drittstiftungen und Nichtregierungsorganisationen ist zulässig, diese Zusammenarbeit muss jedoch zum Zeitpunkt der Projektvorlage offengelegt werden.

4.3 Die Mitarbeiter von HeidelbergCement und deren Tochtergesellschaften dürfen nicht teilnehmen.

4.4 Um am Wettbewerb teilzunehmen, muss eine Person oder die Kontaktperson eines Teams ein Konto auf der Website des Quarry Life Award eröffnen. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.

 

5. Projektvorschläge und Projektberichte

5.1 Projektvorschläge müssen (i) innerhalb des Zeitraums vom Januar bis September 2022 ausgeführt werden können, (ii) bis November 2021 zur Auswahl durch die nationale Jury eingereicht werden und (iii) den Teilnahmebedingungen entsprechen.

5.2 Wenn Einzelpersonen oder Teams bereits an einem Biodiversitätsprojekt arbeiten, das vor Beginn des Wettbewerbs in Auftrag gegeben oder begonnen wurde, darf es nicht an dem Wettbewerb mit dem bereits bestehenden Projekt teilnehmen. Wenn jedoch dasselbe Projekt im Jahr 2022 erweitert oder weiterentwickelt wird, um einen neuen Aspekt der biologischen Vielfalt aufzunehmen, kann dieser neue Aspekt nach alleinigem Ermessen von HeidelbergCement für den Wettbewerb zulässig sein.

5.3 Die nationalen Jurys werden alle eingereichten Projektvorschläge und Projektberichte prüfen, aber jede Einreichung, die diesen Allgemeinen Teilnahmebedingungen und den Teilnahmebedingungen nicht entspricht, kann nach alleinigem Ermessen von HeidelbergCement vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.

 

6. Nationale Wettbewerbe

6.1 Jeder Teilnehmer darf nur an einem (1) nationalen Wettbewerb teilnehmen.

6.2 Jede teilnehmende Abbaustätte wird als Teil eines bestimmten nationalen Wettbewerbs deklariert und jeder Projektvorschlag muss sich auf eine Abbaustätte in nur einem (1) nationalen Wettbewerb beziehen

6.3 Der nationale Wettbewerb, für den der/die Wettbewerbsteilnehmer seinen/ihren Projektvorschlag einreicht/einreichen wird durch die Abbaustätte bestimmt, auf der der Projektvorschlag basiert. Die Teilnehmer dürfen jedoch nur Projektvorschläge für Abbaustätten in dem Land ihres Wohnsitzes einreichen (Ausnahme bei grenzüberschreitenden Wettbewerben und / oder nach Genehmigung durch den nationalen Koordinator sind möglich). Die Staatsangehörigkeit eines Teilnehmers ist für die Bestimmung des nationalen Wettbewerbs unerheblich.

6.4 Die nationalen Preisträger werden von der nationalen Jury des jeweiligen Landes bestimmt.

6.5 Die nationalen Wettbewerbe können mehrere Länder zu einem (1) Wettbewerb zusammenfassen. Zum Zweck der Preisvergabe behält sich HeidelbergCement das Recht vor, mehrere Abbaustätten in unterschiedlichen Ländern zu einem (1) nationalen Wettbewerb zusammenzufassen. Preise werden nur innerhab des nationalen Wettbewerbs, nicht für jedes Land innerhalb des nationalen Wettbewerbs vergeben.

 

7. Jurys

7.1 Jede nationale Jury hat die Aufgabe, die Preisträger des jeweiligen nationalen Wettbewerbs zu bestimmen.

7.2 Bei der Beratschlagung bezieht sich die Jury auf die „Kategorien” und „Bewertung“, wie in den Teilnahmebedingungen beschrieben.

7.3 Die nationalen und internationalen Jurys werden nach alleinigem Ermessen von HeidelbergCement oder deren jeweiligen nationalen Tochtergesellschaften ernannt, beaufsichtigt und gegebenenfalls geändert.

7.4 Für jeden nationalen Wettbewerb gibt es eine nationale Jury. Die nationale Jury setzt sich zusammen aus Biodiversitäts-Experten mit spezifischen Kenntnissen über regionale Habitate und artenspezifische Themen, Managern von HeidelbergCement für die Vertretung der Unternehmensperspektive sowie anderen Personen, die HeidelbergCement oder deren Tochtergesellschaften ernennt. Die Mitglieder der nationalen Jury sprechen sowohl die Landessprache als auch Englisch.

7.5 Für den internationalen Wettbewerb wird es eine internationale Jury geben, die die internationalen Gewinner auswählt.

7.6 Jeder Jury steht es frei, die Methoden und Praktiken auszuwählen, denen sie in ihren Bewertungen folgen möchte. Im Rahmen der Kriterien für die Projektauswahl, wie sie in der Teilnahme festgelegt sind, hat eine Jury einen Ermessensspielraum, Entscheidungen so zu treffen, wie sie es für richtig hält.

7.7 Im Dezember 2021 wird jede Jury die Top-5-Projektvorschläge auswählen, die für die Forschungsphase zugelassen werden („Top-6-Einreichungen”). Die Teilnehmer, deren Projekt unter den Top-6-Einreichungen zugelassen wurde, haben Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung zur Deckung der Projektkosten. Alle Teilnehmer, deren Projekt unter den Top-6-Einreichungen zugelassen wurde, werden im selben Monat benachrichtigt.

7.8 Im Herbst 2022 wird jede Jury die Preise für den 1. Platz je Kategorie an die Einzelpersonen oder Teams vergeben, die ihrer Meinung nach die beste Projektarbeit des nationalen Wettbewerbs eingereicht haben. In dieser Phase werden nur die unter 7.7 für die Forschungsphase zugelassenen Einreichungen berücksichtigt.

 

8. Internationaler Wettbewerb

8.1 Um am internationalen Wettbewerb teilnehmen zu können, müssen die sechs besten Einreichungen des/jedes nationalen Wettbewerbs auch ihren Projektvorschlag in englischer Sprache einreichen (falls nicht bereits auf Englisch verfasst). Es ist nicht möglich, nur am internationalen Wettbewerb teilzunehmen, aber jede Einreichung wird einem nationalen Wettbewerb gemäß den Abschnitten 6.2 und 6.3 zugeordnet.

8.2 Die internationale Jury prüft alle Top-6-Einreichungen, die für die Forschungsphase gemäß Abschnitt 7.7 aus jedem nationalen Wettbewerb zugelassen wurden. Die internationale Jury wird bis Ende Dezember 2022 die internationalen Gewinner der 5. Ausgabe des Quarry Life Award Wettbewerbs auswählen.

 

9. Kommunikation

Nur die Teilnehmer mit Top-6-Einreichungen aus jedem Land werden ausdrücklich kontaktiert. Nur die internationalen und nationalen Preisträger werden direkt benachrichtigt. HeidelbergCement oder die jeweilige nationale Tochtergesellschaft werden sich bemühen, alle Teilnehmer zu kontaktieren, um sie darüber zu informieren, ob ihr Vorschlag erfolgreich war oder nicht.

 

10. Veröffentlichung der sechs besten Einreichungen und der nationalen und internationalen Gewinner; Schutz personenbezogener Daten Dritter

10.1 Die Teilnehmer sollten sich bewusst sein, dass alle Daten, die während des Wettbewerbs und in den Projektberichten der sechs besten Einreichungen hochgeladen wurden, auf der Website des Quarry Life Award veröffentlicht werden. Diese Daten und Projektberichte müssen keine personenbezogenen Daten von Teilnehmern oder Dritten enthalten. Wenn jedoch personenbezogene Daten enthalten sind, haben HeidelbergCement und deren Tochtergesellschaften ein berechtigtes Interesse daran diese personenbezogenen Daten zu verarbeiten, denn mit dem Quarry Life Award zeigen HeidelbergCement und deren Tochtergesellschaften ihre Nachhaltigkeitsbemühungen der Öffentlichkeit und müssen daher auf der Quarry Life Award Website aktuelle und vergangene Wettbewerbe präsentieren. Aus dem gleichen Grund haben HeidelbergCement und deren Tochtergesellschaften ein berechtigtes Interesse daran, Namen und Bilder nationaler und internationaler Gewinner zu veröffentlichen, einschließlich der Übermittlung dieser personenbezogenen Daten an die nationale und internationale Presse.

10.2 Wenn die hochgeladenen Daten und Dokumente und/oder der Projektvorschlag und/oder der Projektbericht personenbezogene Daten anderer Personen enthalten, erklären und garantieren die Teilnehmer ausdrücklich, dass alle von ihnen ihre Einwilligung in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch HeidelbergCement und deren Tochtergesellschaften gegeben haben. Dazu gehört die Speicherung auf den Servern von HeidelbergCement, die Bereitstellung für die internationalen und nationalen Koordinatoren sowie nationale und internationale Jurymitglieder, aber auch für die Öffentlichkeit sowie die Speicherung und Bereitstellung im Archiv der Quarry Life Award-Website. Der Teilnehmer erkennt an, dass HeidelbergCement und seine Tochtergesellschaften verpflichtet sein können, Daten oder Informationen zu löschen, wenn einzelne Personen dies von HeidelbergCement und/oder deren Tochtergesellschaften verlangen. Zu den personenbezogenen Daten gehören Bilder, bei denen Personen erkannt werden können.

10.3 Unsere Datenschutzerklärung ist Bestandteil dieser allgemeinen Teilnahmebedingungen.

 

11. Geistiges Eigentum, Veröffentlichungsrechte

11.1 Mit der Einreichung eines Vorschlags für die Teilnahme am Wettbewerb erklären die Wettbewerbsteilnehmer ausdrücklich, dass alle Teile ihres Vorschlags, Projekts und Abschlussberichts:

(i) eigene Schöpfungen sind und

(ii) dass sie keine Rechte des geistigen Eigentums, einschließlich Copyrights, Marken, Know-How, Handelsgeheimnisse oder Patente, keine Geheimhaltungs- oder Veröffentlichungsrechte einer Person und kein anderes Recht Dritter verletzen. Jegliche Verletzung von geistigem Eigentum sowie der Missbrauch oder das Plagiat von Arbeiten anderer in jeglicher Form und Beschaffenheit führt zum sofortigen Ausschluss und zum Erlöschen der Berechtigung, Auszeichnungen, Anerkennung und Preise zu erhalten.

(iii) Alle geistigen und gewerblichen Schutzrechte der Beiträge bleiben im Besitz der Wettbewerbsteilnehmer, aber die eingereichten materiellen und elektronischen Dokumente gehen in das Eigentum von HeidelbergCement über und werden nach dem Wettbewerb nicht zurückgesandt. Dies beinhaltet auch alle Projektvorschläge, Projektberichte und andere eingereichte Dokumente, die aus irgendeinem Grund gemäß diesen Teilnahmebedingungen vom Wettbewerb ausgeschlossen wurden.

(iv) Mit der Einreichung eines Vorschlags geben die Wettbewerbsteilnehmer HeidelbergCement und deren Tochtergesellschaften das unbegrenzte Recht und die Erlaubnis, ihren Projektvorschlag, ihre Projektberichte und andere eingereichte Dokumente (und alle in einem solchen Dokument enthaltenen Informationen) zu einem beliebigen Zweck zu veröffentlichen, zu verwenden, zu verwerten, zu kopieren, zu verändern, zu verteilen und auf der Website von HeidelbergCement und deren Tochtergesellschaften oder anderweitig zu veröffentlichen, ohne den Wettbewerbsteilnehmer zu erwähnen oder über einen möglicherweise von der Jury vergebenen nationalen oder internationalen Preis hinaus zu vergüten.

(v) Alle Wettbewerbsteilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass HeidelbergCement und deren Tochtergesellschaften die in den Vorschlägen und abschließenden Forschungsprojekten enthaltenen Forschungsergebnisse ohne namentliche Erwähnung oder Vergütung für eigene Zwecke verwenden dürfen.

11.2 Die Teilnehmer stimmen zu, dass

(i) das Material, das sie auf die Website hochladen, keine Viren sowie keine Schad- oder Spionagesoftware oder ähnliche elektronische Programme enthält, die ein fremdes System schädigen oder Datenschutzgesetze verletzen könnten.

(ii) sie auf der Website des Quarry Life Award keine unangemessenen, profanen, abfälligen, diffamierenden, verletzenden, unsachgemäßen, obszönen, unanständigen oder rechtswidrigen Themen, Namen, Materialien oder Informationen auf der Quarry Life Award-Website veröffentlichen, verbreiten oder verbreiten werden.

(iii) sie keine Dateien hochladen werden, die Software oder anderes Material enthalten, das durch Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums oder durch Datenschutzrechte geschützt ist, es sei denn, sie besitzen oder kontrollieren diese Rechte oder haben alle erforderlichen Einwilligungen erhalten.

(iv) sie keine Dateien herunterladen werden, die von einem anderen Teilnehmer veröffentlicht wurden, von denen sie wissen oder von denen sie vernünftigerweise wissen sollten, dass sie auf diese Weise nicht legal verbreitet werden dürfen.

(v) sie die gesetzlichen Rechte (wie Rechte auf Privatsphäre und Öffentlichkeit) anderer nicht verleumden, missbrauchen, belästigen, stalken, bedrohen oder anderweitig verletzen werden.

(vi) sie keine Autorenangaben, rechtliche oder sonstige ordnungsgemäße Hinweise, Eigentumsbezeichnungen, Ursprungsbezeichnungen, Softwarequellen oder sonstiges Material, das in einer hochgeladenen Datei enthalten ist, fälschen oder löschen werden.

11.3 Die Teilnehmer verpflichten sich, HeidelbergCement und deren Tochtergesellschaften von jeglichen Schäden freizustellen, die schuldhaft durch ihre Verletzung von den in Abschnitt 11.1 oder 11.2 beschriebenen Regelungen verursacht wurden.

 

12. Gründe für Disqualifikation; Folgen und Zeitraum

12.1 Ohne die Allgemeingültigkeit einer anderen Klausel in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzuschränken, sind die Abschnitte 4, 6.3, 11.1 und 11.2 Gründe, aus denen ein Teilnehmer vom Wettbewerb ausgeschlossen werden kann.

12.2 Die Wettbewerbsteilnehmer erhalten vor Beginn der Arbeiten in einer Abbaustätte vom Standortmanagement eine spezifische Einweisung in die Gesundheits- und Arbeitsschutzvorschriften. Alle Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich zur Befolgung der standortspezifischen Gesundheits- und Arbeitsschutzvorschriften, die ihnen in der Sitzung vermittelt wurden. Jeder Wettbewerbsteilnehmer, der gegen die Gesundheits- und Arbeitsschutzvorschriften verstößt, wird umgehend vom Wettbewerb ausgeschlossen.

12.3 Alle Wettbewerbsteilnehmer, die die finanzielle Unterstützung zur Deckung der Projektkosten für Zwecke verwenden, die nicht direkt mit dem Wettbewerb in Verbindung stehen, können nach Ermessen von HeidelbergCement vom Wettbewerb ausgeschlossen und dazu verpflichtet werden, die Gelder ganz oder teilweise zurückzuzahlen.

12.4 Vom Wettbewerb ausgeschlossene Wettbewerbsteilnehmer können keinen Preis erhalten.

12.5 Wettbewerbsteilnehmer, denen innerhalb eines (1) Jahres nach Bekanntgabe der Preisträger nachgewiesen wird, dass zum Zeitpunkt des Wettbewerbs Gründe für einen Ausschluss vorlagen, können nach alleinigem Ermessen von HeidelbergCement nachträglich ausgeschlossen werden. Dies kann die Aberkennung verliehener Preise oder anderer Auszeichnungen sowie die Verpflichtung beinhalten, sämtliche Preise zurückzugeben und finanzielle Unterstützungen zurückzuzahlen. Dieses Recht von HeidelbergCement ist ebenfalls nach alleinigem Ermessen des Unternehmens ausübbar.

 

13. Preise

13.1 Nationale Gewinner erhalten folgende Geldpreise:

In jedem der beiden nationalen Bereiche wird nur der 1. Platz vergeben.
In Bezug auf das Preisgeld entspricht der zugeteilte Betrag der Kaufkraft von 5.000 € in der Landeswährung.

13.2 Auf internationaler Ebene wird in jeder der nachstehend genannten sechs Kategorien ein Gewinner ausgewählt, die unabhängig von den beiden Kategorien auf nationaler Ebene sind. Darüber hinaus wird auf internationaler Ebene ein Hauptpreis für das beste Projekt vergeben. Internationale Gewinner erhalten zusätzlich zu allen nationalen Preisen, die sie möglicherweise bereits gewonnen haben, die folgenden Geldpreise. Preise in Höhe von 10.000 € werden in jeder der folgenden Kategorien vergeben:

  • Biodiversitätsmanagement
  • Habitat- und Artenforschung
  • Außerhalb der Grenzen unserer Abbaustätten
  • Biodiversität & Bildung
  • Verbinden von Abbaustätten und lokalen Gemeinschaften
  • Naturbasierte Lösungen

Ein Hauptpreis in Höhe von 30.000 € wird für das beste Gesamtprojekt vergeben.

13.3 Der nationale Koordinator wird sich mit den Gewinnern in Verbindung setzen, um zu entscheiden, wie die Mittel verteilt werden sollen. In Fällen, in denen der nationale Wettbewerb in einem Land stattfindet, das den Euro nicht als offizielle Währung verwendet, werden die Beträge in Landeswährung umgerechnet. Dies gilt nicht für Geldpreise im internationalen Wettbewerb.

13.4 Die Preisgelder werden innerhalb von 2 Monaten nach Benachrichtigung an die Wettbewerbsteilnehmer überwiesen.

 

14. Verschiedenes

14.1 HeidelbergCement behält sich das Recht vor, sämtliche Rechte und Pflichten in diesen Geschäftsbedingungen auf jede beliebige 100%ige Tochtergesellschaft zu übertragen. HeidelbergCement darf einige oder sämtliche unter diesen Teilnahmebedingungen zugestandenen Ermessensbefugnisse auf eine natürliche Person oder Personen als Vertreter übertragen.

14.2 Unabhängig davon, wo sich ein Teilnehmer weltweit befindet, unterliegen diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen den Gesetzen Deutschlands (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts) und nicht dem des Landes der nationalen Wettbewerbe. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen nach dem Recht des Staates, in dem ein Verbraucher Kunde ist, bleiben unbeschadet. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend außerhalb seines Gewerbes, seines Geschäfts oder Berufs liegen.